Energieausweis für Eigenheimbesitzer
Das Neue Jahr bringt für Verbraucher viele Neuerungen mit sich: Zu diesen gehört die Ausweitung der Energieausweispflicht für Eigenheimbesitzer ab dem 1. Januar 2009. Ab diesem Datum müssen auch Besitzer neuerer Immobilien einen Energieausweis besitzen.
Unterschiedlicher Umfang je nach Einzelfall
Der Umfang der zu erfüllenden Ausweispflicht hängt vom Einzelfall ab. Je nach Art der Immobilie muss im Vorhinein ermittelt werden, ob der einfache Verbrauchsausweis oder ein aufwendigerer Bedarfsausweis nötig ist. Die neue Regelung gilt ab jetzt auch für Eigentümer von Wohngebäuden, deren Gebäude nach 1965 errichtet wurde.
Kriterien für den Bedarfsausweis
Die Ermittlung des Bedarfsausweis wird anhand folgender Kriterien vorgenommen: vervendete Bausubstanz, vorhandene Heizungsanlage, Energieverbrauch für Heizen, Warmwasser bzw. Lüften.
Durch eine umfangreichen Energieberatung wird dann ermittelt, wie der Energieverbrauch der Immobilie verringert werden kann. Um dies zu klären, können auch speziell qualifizierte Handwerker als Ansprechpartner konsultiert werden.