Eigentümer neuer Immobilien haben ab dem 1. Januar 2009 die Pflicht den Wärmeenergiebedarf zum Teil mit regenerativen Energien zu decken. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland verweist auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das neue Gesetz betrifft alle Gebäude, für die nach dem 31 Dezember 2008 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erteilt wurde. Die Nutzungspflicht bezieht sich nur auf den Neubau. Sie gilt nicht für Gebäude, die ab 2009 saniert, modernisiert oder umgebaut werden.
Das neue Gesetz schreibt vor, dass der Wärmeenergiebedarf entweder anteilig durch solare Strahlungsenergie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme gedeckt werden muss. Der Anteil an erneuerbarer Energie am gesamten Wärmebedarf ist genau festgesetzt und variiert je nachdem welche Energie zur Verwendung kommt. Wenn solare Strahlungsenergie bevorzugt wird, muss der Wärmeenrgiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt werden.